20.03.2023 - 7 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeinderat Riegelsberg
- Datum:
- Mo., 20.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Finanzen
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.
2. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan für das Jahr 2023 gemäß § 1 der Satzung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.
3. Der Gemeinderat beschließt den § 2 der Satzung, wonach der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festgesetzt wird.
4. Der Gemeinderat beschließt § 3 der Satzung, wonach Verpflichtungsermächtigungen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen veranschlagt werden.
5. Der Gemeinderat beschließt den § 4 der Satzung, wonach der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 5.000.000 EUR festgesetzt wird.
6. Der Gemeinderat beschließt den § 5 der Satzung;
- die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festzusetzen;
- die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festzusetzen.
7. Der Gemeinderat beschließt den § 6 der Satzung:
Grundsteuer A: 300 v. H.
Grundsteuer B: 384 v. H.
Gewerbesteuer: 400 v. H.
8. Der Gemeinderat beschließt den § 7 der Satzung mit folgendem Wortlaut: „Es gilt der vom Gemeinderat am 20.03.2023 beschlossene Stellenplan.
9. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der Änderungsanträge zum Haushalt das zahlungsbezogen nach § 6 des Gesetzes über den Saarlandpakt im Jahresabschluss 2021 erwirtschaftete Überschussergebnis aufzubrauchen und zur Finanzierung der zahlungsbezogen in der Haushaltsplanung 2023 sich ergebenden Fehlbeträge einzusetzen.
10. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.
Anlagen
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