18.09.2023 - 1 Neubaugebiet "Auf dem Hahn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 22 SNG wird in der vorliegenden Form durch die Gemeinde in zweifacher Ausfertigung bei dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eingereicht.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Datengrundlage durch das Fachministerium prüfen zu lassen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

28

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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