19.02.2024 - 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr...

Beschluss:
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Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.

 

2. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan für das Jahr 2024 gemäß § 1 der Satzung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.

 

3. Der Gemeinderat beschließt den § 2 der Satzung, wonach der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festgesetzt wird.

 

4. Der Gemeinderat beschließt § 3 der Satzung, wonach Verpflichtungsermächtigungen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festgesetzt wird.

 

5. Der Gemeinderat beschließt den § 4 der Satzung, wonach der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 5.000.000 EUR festgesetzt wird.

 

6. Der Gemeinderat beschließt den § 5 der Satzung;

- die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festzusetzen;

- die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festzusetzen.

 

7. Der Gemeinderat beschließt den § 6 der Satzung:

Grundsteuer A: 300 v. H.

Grundsteuer B: 384 v. H.

Gewerbesteuer: 400 v. H.

 

8. Der Gemeinderat beschließt den § 7 der Satzung mit folgendem Wortlaut: „Es gilt der vom Gemeinderat am 19.02.2024 beschlossene Stellenplan.

 

9. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

1

 

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Anlagen