19.02.2024 - 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeinderat Riegelsberg
- Datum:
- Mo., 19.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.
2. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan für das Jahr 2024 gemäß § 1 der Satzung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.
3. Der Gemeinderat beschließt den § 2 der Satzung, wonach der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festgesetzt wird.
4. Der Gemeinderat beschließt § 3 der Satzung, wonach Verpflichtungsermächtigungen unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festgesetzt wird.
5. Der Gemeinderat beschließt den § 4 der Satzung, wonach der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 5.000.000 EUR festgesetzt wird.
6. Der Gemeinderat beschließt den § 5 der Satzung;
- die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festzusetzen;
- die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen festzusetzen.
7. Der Gemeinderat beschließt den § 6 der Satzung:
Grundsteuer A: 300 v. H.
Grundsteuer B: 384 v. H.
Gewerbesteuer: 400 v. H.
8. Der Gemeinderat beschließt den § 7 der Satzung mit folgendem Wortlaut: „Es gilt der vom Gemeinderat am 19.02.2024 beschlossene Stellenplan.
9. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027, unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen.
Anlagen
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