18.03.2024 - 2 Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der ABG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der vorliegende Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg gGmbH (ABG gGmbH) für das Geschäftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwohnerinnen und Einwohner auf die Möglichkeit der Einsichtnahme (§ 115 Abs. 2 Satz 4 KSVG) durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen und den Bericht der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen (§ 115 Abs. 3 KSVG).

 

Der von der Geschäftsführung vorgelegte und von der Gesellschafterversammlung der ABG gGmbH beschlossene Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage