09.09.2024 - 5 Bebauungsplan "Erweiterung Herderstraße" in der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeinderat Riegelsberg
- Datum:
- Mo., 09.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Technische Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss / der Ortsrat empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 09.09.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Herderstraße" im beschleunigten Verfahren.
Der Geltungsbereich umfasst derzeit die Flurstücke:
Gemarkung Hilschbach, Flur 4
- 181/34
- 180
- 179/1
- 178
- 161/1
- 158/4
Die Grundstücke weisen eine gesamte Fläche von 18.784 m² auf.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. §2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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