27.01.2025 - 1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Walpershofe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Gemeinderat Riegelsberg
- Datum:
- Mo., 27.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Technische Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Aufgrund der Erkenntnisse der durchgeführten Machbarkeitsstudie wird der Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Walpershofen auf das Grundstück "Salbacher Straße 3" festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Planungen zur Umsetzung der Maßnahme für den Standort weiter zu verfolgen.
Der Vorsitzende ruft den TOP auf und gibt Herrn Hund das Wort, nachdem er auf die Vorlage verwiesen hat.
Herr Hund erklärt, dass der Fragenkatalog des Ortsrates in der letzten Ortsratssitzung nicht behandelt werden konnte, da die Beantwortung bis dahin nicht vorgelegen habe. Er spricht sich dafür aus, dennoch in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen.
Herr Sand erläutert, dass sich mit den Fragen des Ortsrates Walpershofen verwaltungsseitig beschäftigt wurde und auch alle Fragen beantwortet werden können, aber das Ergebnis dasselbe bleibt, nämlich eine Entscheidung für den Standort Salbacher Straße.
Herr Schmidt spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für den vorliegenden Beschlussvorschlag aus. Da es Gerüchte gebe, dass schon vorzeitig mit dem Bau in der Salbacher Straße begonnen werde, stellt die SPD-Fraktion den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass mit dem Bau erst begonnen werde, wenn der KiTa-Standort in der Herchenbacher Straße bezugsfertig sei.
Herr Heinz bittet den Rat auch um eine heutige Beschlussfassung.
Herr Walter schließt sich dem an. Er lehnt den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ab.
Herr Selzer möchte sich an den neuen Nutzern orientieren, sprich der Freiwilligen Feuerwehr und sieht den Beschluss als spruchreif an.
Frau Huonker betont, dass sie ein „transparentes und ein auf rechtlich sicheren Füßen stehendes Verfahren“ wünscht und sieht einen Verfahrensfehler in folgenden von ihr vorgetragenen Abläufen: In der Dezembersitzung des Ortsrats Walpershofen habe dieser die Beantwortung weiterer Fragen verlangt. In der darauffolgenden Gemeinderatssitzung im Dezember sei dann vereinbart worden, dass dem Ortsrat im Januar die Antworten vorgelegt würden. Daher sei der TOP im Dezember vertagt worden. In der Ortsratssitzung im Januar sei dieser Punkt aber nicht auf der Tagesordnung gewesen. Frau Huonker verweist auf den Aufgabenkatalog des § 73 Abs. 2 KSVG und den Kommentar und sagt, dass die Beschlüsse des Ortsrates bei Anhörungen desselben in die Beschlussfassung einzubeziehen seien und ein Verstoß bei der Kommunalaufsicht gerügt werden könne. Sie plädiert dafür, dass der TOP wieder in den Ortsrat zurückverwiesen wird.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass für die Tagesordnungen in den Ortsräten die Ortsvorsteher zuständig seien und er daher nicht beantworten kann, warum der TOP nicht in der letzten Ortsratssitzung auf der Tagesordnung stand. Hinsichtlich des Zeitablaufs weist er auf einen früheren Ratsbeschluss hin, der vorgesehen habe, dass schnellstmöglich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben sei und sodann schnellstmöglich mit der Verwirklichung zu beginnen sei.
Herr Hack plädiert auch für eine Vertagung in die nächste Ratssitzung, da dies der Rechtssicherheit diene. Er weist auf die grundsätzliche Bedeutung des Ortsrates in örtlichen Belangen hin und kritisiert, dass die Fragen des Ortsrates nicht in seiner letzten Sitzung beantwortet wurden.
Frau Simon sagt, dass der Ortsrat gehört wurde und sieht aus Sicht der SPD-Fraktion kein Hindernisgrund gegeben. Herr Schmidt schließt sich dem an und sagt, dass der § 73 Abs. 2 S. 1 KSVG vorschreibt, dass der Ortsrat zu hören sei und diesem Erfordernis aus seinem Rechtsempfinden mit der Dezembersitzung des Ortsrates genüge getan worden sei. Ansonsten könne der Ortsrat Beschlüsse des Gemeinderats blockieren. Frau Huonker sagt nochmals, dass laut KSVG die Beschlüsse des Ortsrates mit einzubeziehen seien. Herr Selzer betont, dass eine Anhörung kein Beschluss sei und auch wenn der Ortsrat sich in der Anhörung dagegen entscheide, der Gemeinderat anders entscheiden könne.
Frau Huonker stellt den Antrag auf Vertagung.
Der Vorsitzende sagt, dass aus Sicht der Verwaltung über den Tagesordnungspunkt ohne Verfahrensfehler abgestimmt werden könne und im letzten Gemeinderat beschlossen wurde, dass der TOP in diese Sitzung ohne weitere Bedingungen vertagt wurde.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
6 |
21 |
2 |
Der Vorsitzende fragt, ob über den erweiterten Antrag abgestimmt werden solle, da die Frage, ob ein weiteres Provisorium geplant sei, verwaltungsseitig bereits dahin geklärt worden sei, dass der Regionalverband hierzu keine Genehmigung mehr erteilen würde.
Der Ergänzungsantrag wird daraufhin zurückgezogen.
Der Vorsitzende stellt sodann den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.