14.06.2021 - 4 Satzung über die Aufhebung der Satzung der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeinderat Riegelsberg
- Datum:
- Mo., 14.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Technische Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg beschließt, dass die Ziele und Zwecke der Sanierung, bezogen auf das bestehende Sanierungsgebiet „Ortsmitte Walpers-hofen“, auf das tatsächlich Durchgeführte abgeändert und für das Sanierungs-gebiet „Ortsmitte Walpershofen“ als endgültige Ziele und Zwecke der Sanierung festgelegt werden.
2) Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg beschließt aufgrund des § 12 Abs. 1 des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776) und § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Riegelsberg vom 24. August 1987 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Walpershofen“.
3) Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, das Grundstücksverzeichnis in der Satzung mit den aufgelisteten Flurstücken zum Tag der Beschlussfassung des Gemeinderates zu aktualisieren.
4) Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg nimmt billigend zur Kenntnis, dass die Berechnung des Ausgleichsbetrags nach Maßgabe des § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5,5 MB
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