15.11.2023 - 2 Landesentwicklungsplan Saarland 2030

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

 Der Ortsrat / Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Festlegungen in Abschnitt 3.01 "Siedlungsstruktur" dem Entwurf des LEP Saarland 2030 nicht zuzustimmen.

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt eine entsprechende Stellungnahme, die mit dem Regionalverband abgestimmt wird, zu fertigen.

 

Begründung:

Die Verwaltung sieht die Planungshoheit der Gemeinde durch die strengen Vorgaben bezüglich der Ausweisung möglicher Baugebiete im Abschnitt 3.01 "Siedlungsstruktur" stark eingeschränkt. Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB sind die Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Durch die Neuregelungen im LEP Saarland 2030 entfällt die bauplanungsrechtliche Eigensteuerung der Kommune, bzw. wird diese stark eingeschränkt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage