09.09.2024 - 5 Bebauungsplan "Erweiterung Herderstraße" in der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss / der Ortsrat empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 09.09.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Herderstraße" im beschleunigten Verfahren.

Der Geltungsbereich umfasst derzeit die Flurstücke:

Gemarkung Hilschbach, Flur 4

- 181/34

- 180

- 179/1

- 178

- 161/1

- 158/4

Die Grundstücke weisen eine gesamte Fläche von 18.784 m² auf. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan wird mit den Hinweisen öffentlich bekannt gemacht, dass er gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. §2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

2

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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