30.03.2026 - 4 Fröhner Wald als ausgezeichnetes Naherholungsge...

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Beschluss:

1. Grundsatzposition

Der Gemeinderat Riegelsberg bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der Energiewende und erkennt die Bedeutung der Windenergie als zentralen Baustein für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung an.

2. Schutz von Natur und Naherholung

Gleichzeitig spricht sich der Gemeinderat gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in ökologisch wertvollen, gewachsenen Waldgebieten wie z.B. dem Fröhner Wald aus, sofern hierfür erhebliche Rodungen erforderlich sind und nachhaltige Beeinträchtigungen von Flora, Fauna sowie des Landschaftsbildes zu erwarten sind. Der Fröhner Wald erfüllt zudem eine wichtige Funktion als Naherholungsgebiet. Insbesondere der dort verlaufende Premiumwanderweg darf in seiner Attraktivität und Qualität nicht beeinträchtigt werden.

3. Abwägung von Chancen und Risiken

Der Gemeinderat erkennt an, dass der Ausbau der Windenergie auch Chancen für die Gemeinde bietet. Hierzu zählen insbesondere:

• Beiträge zum Klimaschutz und zur regionalen Energieversorgung,

• mögliche Einnahmen für den kommunalen Haushalt,

• Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie potenziell

günstigere Energiepreise vor Ort,

• eine stärkere Unabhängigkeit von externen Energiequellen.

Diese Aspekte sind im weiteren Verfahren transparent darzustellen und angemessen zu berücksichtigen.

4. Einbindung der Gemeinde und Bürgerschaft

Vor dem Hintergrund, dass die Genehmigungsentscheidung nicht bei der Gemeinde, sondern auf Landesebene liegt, fordert der Gemeinderat eine frühzeitige, umfassende und transparente Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren. Insbesondere sind die konkreten Auswirkungen auf Umwelt, Naherholung und Lebensqualität offen zu legen.

5. Forderung an das Land

Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, beim weiteren Ausbau der Windenergie einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Klimaschutz, Naturschutz und den Interessen der betroffenen Kommunen sicherzustellen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Ausbauziele nicht zu Lasten von Mindestabständen zur Wohnbebauung oder sensiblen Naturräumen erreicht werden.

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wird aufgefordert, bei Eingang eines Projektantrages oder eine Projektvoranfrage für die Errichtung von Windkraftanlagen im Fröhner Wald ein umfassendes, nach Art- und Naturschutzrecht durchzuführendes Prüfverfahren zu veranlassen. Dabei sind insbesondere die Belange von Vögeln, Fledermäusen, seltenen Pflanzenarten sowie des historischen Naturdenkmals Holzer Konglomerat zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob alternative Flächen im Gemeindegebiet vorhanden sind, die als Standorte für Windenergieanlagen in Betracht kämen.

Begründung:

Die Energiewende ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Auch wir Gemeinde stehen in der Verantwortung, unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Ausbau der Windenergie ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil.

Gleichzeitig gilt es jedoch, die berechtigten Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naherholung zu wahren. Der Fröhner Wald ist ein ökologisch wertvoller und für die Bevölkerung bedeutender Raum, dessen nachhaltige Beeinträchtigung sorgfältig abgewogen werden muss.

Es war daher wichtig und richtig, sowohl den Investor als auch die Bürgerinitiative Fröhner Wald in den zuständigen Ausschuss einzuladen. Auf Grundlage dieser umfassenden Informationslage war es uns möglich, den Sachverhalt sachlich und konstruktiv zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund regem wir – wie auch die Verwaltung – an, das Projekt zusätzlich in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen, um Transparenz zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die ausgewiesenen Flächen grundsätzlich eine Nutzung für Windenergie ermöglichen und bei Nichterreichen der Ausbauziele auf Landesebene künftig auch geringere Schutzstandards – etwa bei Abständen zur Wohnbebauung – zur Anwendung kommen könnten.

Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte, verantwortungsbewusste Positionierung der Gemeinde erforderlich, die sowohl Chancen als auch Risiken berücksichtigt und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen einbezieht.

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Herr Siegwart vom Verein „Fröhner Wald - für Mensch und Natur e. V.“ trägt die Bedenken des Vereins hinsichtlich des möglichen Baus von Windkraftanlagen vor und tritt mit den Ratsmitgliedern in den Austausch.

 

Herr Heinz bedankt sich bei der Fraktion DieLinke für den gemeinsam gestellten Antrag und spricht sich in einer Stellungnahme gegen den Bau von Windkraftanlagen im Fröhner Wald aus. Er bittet den Rat um ein einstimmiges Votum.

 

Frau Huonker sagt, sie sehe den von CDU- und SPD-Fraktion eingebrachten Antrag kritisch und führt dies ausführlich aus.

 

Herr Detzler antwortet, dass er seitens der CDU-Fraktion frühzeitig klargestellt habe, dass eigene Punkte eingebracht werden sollten und dies von der Fraktion DieLinke nicht angenommen wurde, sondern auf den ursprünglichen Antrag abgestellt wurde. Daher wurde ein eigener Antrag erarbeitet. Er stellt den, unten zur Abstimmung gebrachten, Antrag vor. Er geht auf die Vor- und Nachteile von Windkraftanlagen ein und plädiert für eine differenzierte Betrachtung.

 

Herr Hack spricht sich auch für einen einstimmigen Beschluss aus. Er ergänzt den Antrag von CDU- und SPD-Fraktion um weitere, im Beschluss abgestimmte, Punkte.

 

Herr Selzer spricht sich für einen verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag aus, welcher dann fraktionsübergreifend abgestimmt werden kann.

 

Herr Schmidt spricht sich für den von CDU- und SPD-Fraktion eingebrachten Antrag aus.

 

Herr Detzler ergänzt den unten abgestimmten Beschluss um die von Herrn Hack vorgetragenen Punkte.

 

Nach einer zehnminütigen Sitzungsunterbrechung wird zunächst der von der Fraktion DieLinke gemeinsam mit der FDP gestellte Antrag zur Abstimmung gestellt.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Riegelsberg spricht sich gegen Windkraftanlagen im Fröhner Wald aus, um das Naherholungsgebiet in seinem Charakter zu erhalten. Die Eigentümerin des Waldes und das LUA (Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz) als Genehmigungsbehörde werden aufgefordert, von dem geplantem Projekt Abstand zu nehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

26

0

Frau Huonker, Herr Dryander und Herr Heinz befanden sich im Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal.

 

Sodann stellt der Vorsitzende den gemeinsamen Antrag von CDU- und SPD-Fraktion ergänzt durch die Punkte der Fraktion Bündnis90/DieGrünen zur Abstimmung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-riegelsberg.ego-saar.de/public/to020?TOLFDNR=7491&selfaction=print