Beschlussvorlage - 2021/078
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschussantrag TV 1909 Pflugscheid-Hixberg e. V. - Beschaffung zweier Bodenläufer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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17.05.2021
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Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung zweier Bodenturnmatten des TV 1909 Pflugscheid-Hixberg e. V. wird unterstützt. Dem Verein wird ein Zuschussbetrag in Höhe von 1.000,00 EUR im Jahr 2022 in Aussicht gestellt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuschussgewährung geschaffen werden können.
Sachverhalt
Der Sportverein TV 1909 Pflugscheid-Hixberg e. V. hat am 21.04.2021 einen Antrag auf Bezuschussung, zwecks Beschaffung zweier neuer Bodenturnmatten/Bodenläufer, gestellt und um Prüfung gebeten.
Nach Rücksprache mit der Schulleiterin der GS Pflugscheid werden die alten Bodenturnmatten in den allgemeinen Sportunterricht nicht integriert bzw. im Schulsportbetrieb nicht mitgenutzt, sodass eine Bezuschussung der Neuanschaffung mit den für die Unterhaltung des Schulmobiliars vorgesehenen finanziellen Mitteln des Schulamts nicht möglich ist.
Es besteht darüber hinaus die Option, das Vorhaben im Rahmen einer finanziellen Unterstützung der Vereinstätigkeit zu bezuschussen - entsprechende Mittel sind im Haushalt 2021 sowie der mittelfristigen Finanzplanung jedoch nicht vorgesehen.
Eine verbindliche Entscheidung über den Zuschussantrag des TV 1909 Pflugscheid-Hixberg e. V. kann daher erst im Zuge der Haushaltsverabschiedung 2022 erfolgen.
In vergleichbaren Fällen hat das Beschlussgremium die Zuschussgewährung in Aussicht gestellt, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuschussgewährung im darauffolgenden Haushaltsjahr geschaffen werden können.
Was die Höhe des im Raum stehenden Zuschussbetrags angeht, ist zu sagen, dass lediglich im Falle der Bezuschussung/Zuschussgewährung von Investitions- und Sanierungsmaßnahmen bei Kirchengemeinden eine Zuschussrichtlinie als Grundlage für die Zuschussgewährung existiert - bei entsprechenden Anträgen in allen anderen Bereichen kommt eine Prüfung des konkreten Einzelfalls zum Tragen.
Die Höhe der Anschaffungskosten der beiden Bodenläufer beträgt lt. Aussagen des Vereins 2.958,00 EUR, sodass vorgeschlagen wird, einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 EUR in Aussicht zu stellen, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuschussgewährung geschaffen werden können (Vorfinanzierung durch den Verein in diesem Jahr, Zuschussgewährung in 2022).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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440,6 kB
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