Beschlussvorlage - 2021/086
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenz und Öffentlichkeit für die Bevölkerung in Riegelsberg herstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
- Antrag von:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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17.05.2021
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Sachverhalt
Siehe beigefügten Antrag der Fraktion Die Linke im Gde.-Rat vom 28. April 2021.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, dass nach Einführung des Rats-Informationssystems im zweiten Schritt auch ein sogenanntes Bürger-Informationssystem eingeführt werden soll. Das entsprechende Modul wurde auch bereits angeschafft. Jedoch ist beabsichtigt, dieses Bürger-Informationssystem erst „freizuschalten“, wenn man grundlegende Erfahrungen mit dem Rats-Informationssystem gesammelt hat. Die Erfahrung hat bei anderen Kommunen gezeigt, dass das Bürger-Informationssystem erst ein bis zwei Jahre nach Einführung des Rats-Informationssystems eingesetzt werden konnte. Auch ist eine interne weitere Schulung der Mitarbeiter für die Bedienung des Bürger-Informationssystems erforderlich.
Abschließend ist noch anzumerken, dass zeitgleich auch ein neues Wahlsoftware-Programm eingeführt werden muss, welches auch einen nicht unerheblichen Schulungszeitraum in Anspruch nehmen wird. Somit sind die zeitlichen Ressourcen der hierfür eingesetzten Mitarbeiter derzeit nicht vorhanden.
Zu 2.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist in § 40 Absatz 1 KSVG geregelt. Aus der Kommentierung Lehné/Weirich/Messerle zu § 40 KSVG geht hervor, dass sich aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz auch die Verpflichtung des Bürgermeisters ergibt, Teilnehmerinformationen zur Verfügung zu stellen. Dies kann in Form von Abdrucken der Tagesordnung sein. Aus hiesiger Sicht kommt der Bürgermeister dieser Verpflichtung mit der öffentlichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie der Ortsräte durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg nach. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates in der Riegelsberger Wochenpost. Eine Auslegung von Abdrucken der Tagesordnung im Sitzungssaal erfolgt nicht. Dies soll zur Papiervermeidung beitragen und einen Beitrag zum Umweltschutz darstellen. Ein Verweis auf andere Gemeindeordnungen ist nicht notwendig, da im Saarland das Kommunalselbstverwaltungsgesetz einschlägig ist.
Zu 3.
Gemäß § 8 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg ist folgendes geregelt:
Soweit Vergaben in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten, ist deren Ergebnis in der darauffolgenden Sitzung bekannt zu machen.
Diese Geschäftsordnungsregelung wurde in den letzten Jahren nicht umgesetzt. Es ist verwaltungsseitig beabsichtigt, die Vergabeergebnisse in der auf die Ausschusssitzungen folgenden Gemeinderatssitzung öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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708,2 kB
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