Beschlussvorlage - 2023/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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30.01.2023
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Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) soll voraussichtlich in der Verbandsversammlung im Februar 2023 verabschiedet werden.
Zum Wirtschaftsplan 2023 werden folgende Erläuterungen ausgeführt:
Der Erfolgsplan des Jahres 2023 schließt ab mit einem Jahresgewinn von 9.084 €. Das positive Jahresergebnis des Verbandes soll der „Allgemeinen Rücklage“ zugeführt werden. Die Zuführung obliegt der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung.
Der Plan enthält wie 2022 eine Umlage gemäß § 17 a der Satzung in unveränderter Höhe von 100.000 €; die Verteilung der Umlage auf die Mitgliedskommunen erfolgt nach Einwohnermaßstab.
Der Plan sieht Aufwendungen in Höhe von 4.260.886 € (Vorjahr 4.105.900 €) und Erträge in Höhe von 4.269.970 € (Vorjahr 4.052.600 €) vor. Für Verkehrsleistungen sind Aufwendungen von 3.759.822 € (Vorjahr 3.613.900 €) vorgesehen (Position 4); davon betreffen 127.916 € Kosten für Verkehre des Verbandes, die nicht gegenfinanziert sind. Aufwandserhöhend wirken sich in 2023 insbesondere von den Verkehrsunternehmen weitergereichte Kostensteigerungen bei den Personalkosten und in geringerem Maße auch gestiegene Dieselpreise aus. Bei der Linie 172/175 (Linienbündel E) sind die neu vereinbarten Vergabekonditionen hauptsächlich ausschlaggebend für die Kostenänderungen.
Die vertraglich vereinbarten Zuwendungen an die LHS für die Saarbahn GmbH betragen unverändert 332.000 € (Position 5). Insgesamt 162.000 € sind für die Verwaltung des Verbandes einschließlich Marketingmaßnahmen, Jahresabschlusskosten, Rechtsberatung, Sitzungsgelder für die Verbandsversammlung und anderes eingeplant (Position 6).
Zur Finanzierung des Aufwands dienen neben den Umlagen an die Verbandsmitglieder insbesondere Refinanzierungen der Kommunen u.a. für Verkehrsleistungen in Höhe von insgesamt 3.737.970 € (Position 1). Die Refinanzierungsbeträge entsprechen in ihrer Höhe hauptsächlich den Bestellwerten für die Verkehrsleistungen in den Kommunen u.a. und sind gebietsbezogen zugeordnet. Darüber hinaus stehen im Wesentlichen Fördermittel gemäß § 15 ÖPNVG in Höhe von 530.000 € zur Verfügung (Position 2).
Neu im Wirtschaftsplan des ZPRS aufgenommen sind für das Jahr 2023 Anschaffungen. Hierbei handelt es sich um insgesamt 85 Bordrechner, deren Beschaffung 2023 eingeleitet werden soll. Die Verbandsversammlung hatte am 16.12.2022 beschlossen, als zuständiger Aufgabenträger für die Mitgliedskommunen, die Bordrechner zur Umsetzung des Projektes „Bargeldloses Bezahlen im saarVV“ anzuschaffen und den nicht geförderten Eigenanteil vorzufinanzieren. Die jährlichen Abschreibungen der Bordrechner werden vom Verband an die Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Anteil an der Nutzung weiterbelastet. 2023 betragen die geplanten Abschreibungen des ZPRS insgesamt 6.065 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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538,1 kB
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