Beschlussvorlage - 2023/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme des vorgelegten Wirtschaftsplanes 2023 des Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Riegelsberg

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Sachverhalt

Gemäß § 14 und § 16 EigVO hat der Hallen- und Bäderbetrieb -Eigenbetrieb- eine fünfjährige Finanzplanung zu erstellen.

 

Auf den Sachzusammenhang zwischen Investitionsplanung des Hallen- und Bäderbetriebes und Investitionsprogramm der Gemeinde wird verwiesen.

 

Die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm des Hallen- und Bäderbetriebes erfolgt einerseits gemeinsam mit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023, anderseits aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verabschiedung des Investitionsprogrammes und Haushaltes 2023 der Gemeinde.

 

Der Wirtschaftsplan ist gemäß § 12 EigVO Saar zu erstellen.

 

Der Wirtschaftsplan gliedert sich wie folgt auf:

1. Erfolgsplan gemäß § 13 EigVO

2. Vermögensplan gemäß § 14 EigVO

3. Stellenübersicht gemäß § 15 EigVO

4. Aufstellung über Kreditaufnahme, Verpflichtungsermächtigung

5. Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2026

 

Auf den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan mit Erläuterungen wird verwiesen.

 

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Bisherige Beschlüsse

 

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Anlagen

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