Informationsvorlage - 2023/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Jugendbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Kenntnisnahme
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20.03.2023
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Sachverhalt
Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 die Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Jugendbeauftragten beschlossen.
Die entsprechende Satzung wurde in der Riegelsberger Wochenpost -Ausgabe 20. Januar 2023- veröffentlicht. Die Satzung ist demnach am 21. Januar 2023 in Kraft getreten.
Gemäß § 1 Satz 3 der Satzung erfolgten Aufrufe zur Bewerbung als Jugendbeauftragte/r am 03. Februar 2023 bzw. am 17. Februar 2023 im „Amtlichen Bekanntmachungsblatt“ der Gemeinde Riegelsberg (Riegelsberger Wochenpost).
Bis zum Ende der vorgegebenen Einreichungsfrist sind keine Bewerbungen eingegangen.
Die Verwaltung wird Ende März 2023 und Anfang April 2023 erneut den Aufruf zur Bewerbung als Jugendbeauftragte/r entsprechend im „Amtlichen Bekanntmachungsblatt“ veröffentlichen.
