Beschlussvorlage - 2023/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bewerber Nr./die Bewerberin Nr. wird als Seniorenbeauftragte/r der Gemeinde Riegelsberg bestimmt. Sie/er wird am 31.03.2023 durch den Bürgermeister, mit Wirkung zum 01.04.2023, zur/zum Seniorenbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg, ernannt.

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Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2022 wurde der zuvor in der Arbeitsgruppe angefertigte Satzungsentwurf angenommen und der Rat hat die Verwaltung beauftragt, interessierte Bürgerinnen und Bürger im Mitteilungsblatt über die geplante Bestellung einer/eines Seniorenbeauftragten zu informieren und so zum Einreichen von Bewerbungsunterlagen anzuregen.

 

Nach dem ersten Aufruf im Januar sind keine Bewerbungen eingegangen. Der zweite Aufruf im Februar brachte drei Bewerbungen hervor.

 

Die jeweiligen Bewerbungen sind im Anhang einsehbar. Gem. § 1 der einschlägigen Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten wird die oder der Genannte durch Wahl bestimmt. Die Wahl richtet sich dabei nach den Grundsätzen des § 46 KSVG. Die Wahl wird in der Sitzung vorgenommen; es stehen drei Vorschläge zur Wahl.

Die sich anschließende Ernennung soll am 31.03.2023 durch den Bürgermeister, mit Wirkung zum 01.04.2023, erfolgen.

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Bisherige Beschlüsse

14.06.2021, Gemeinderat (2021/114):   Bildung einer Arbeitsgruppe, Erarbeitung eines 

               Satzungsentwurfs

15.11.2022, Kulturausschuss (129/2022):  Seniorenbeauftragte/r oder Seniorenbeirat

12.12.2022, Gemeinderat (225/2022):   Annahme des Satzungsentwurfs, Initiierung eines Aufrufs im Wochenblatt

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Anlagen

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