Beschlussvorlage - 2023/139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Wertgrenze unter Punkt III. Nr. 5 der Anlage zur Geschäftsordnung des Gemeinderates Riegelsberg wird für die Gesamtmaßnahme „Anbau Nachmittagsbetreuung Grundschule Hilschbach-Walpershofen“ ausgesetzt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge auch über der Wertgrenze von 7.000,00 € zu vergeben. Über die erfolgten Vergaben ist der Rat oder der UBLV-Ausschuss regelmäßig zu informieren.

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Sachverhalt

Wie bekannt ist, wird an der Grundschule Hilschbach-Walpershofen die Nachmittagsbetreuung neu angebaut, und somit die Räumlichkeiten erweitert.

Geplant ist die Fertigstellung im ersten Quartal 2025. Die Fertigstellung Anfang 2025 ist nicht nur für die Schüler, sondern auch für die Gemeinde wichtig. Um die fristgerechte fördermäßige Endabrechnung sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die Geschäftsordnung, insbesondere die Wertgrenze von 7.000,00 € der Anlage zur Geschäftsordnung des Gemeinderates Riegelsberg, Punkt III. Nr. 5, für die Gesamtmaßnahme auszusetzen. Der Bürgermeister soll ermächtigt werden, über alle Vergaben der Gesamtmaßnahme eigenständig zu entscheiden.

Hierbei bleibt anzumerken, dass die Vergaben zu 100% nach dem Kriterium Preis ausgeschrieben werden. Somit ergibt sich nach Prüfung der Angebote ohnehin eine eindeutige Vergabegrundlage.

Über die vergeben Aufträge wird der Rat, bzw. der UBLV-Ausschuss regelmäßig informiert.

Mit diesem Vorgehen können einige Vergaben zeitlich schneller durchgeführt werden, sodass sich auch mit Blick auf den Bauzeitenplan eine zeitliche Einsparungen angestrebt wird.

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Bisherige Beschlüsse

 

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