Beschlussvorlage - 2023/171
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Riegelsberg in Wahlbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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18.09.2023
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Sachverhalt
Die Regierung des Saarlandes hat als Wahltag für die Gemeinde- und Stadtratswahlen, Orts- und Bezirksratswahlen, Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung Sonntag, den 09. Juni 2024 bestimmt (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 10. August 2023, S. 772).
Zur Durchführung der Gemeinderatswahlen am 09. Juni 2024 hat der Gemeinderat Riegelsberg gemäß § 4 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Kommunalwahlordnung unmittelbar nach Bestimmung des Wahltages das Wahlgebiet der Gemeinde Riegelsberg in Wahlbereiche einzuteilen.
Die Einteilung in Wahlbereiche ist für die Aufstellung von Bereichslisten erforderlich. Sofern keine Bereichslisten aufgestellt werden sollen, kann das Wahlgebiet ein Wahlbereich sein.
Der Gemeindewahlleiter hat diesen Beschluss unverzüglich bekannt zu machen.
Das Wahlgebiet für die Ortsratswahl ist der nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz gebildete Gemeindebezirk.
Bei den bisherigen Gemeinderatswahlen war das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche entsprechende den Grenzen der Gemeindebezirke Riegelsberg und Walpershofen eingeteilt.
