Beschlussvorlage - 2023/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 22 SNG wird in der vorliegenden Form durch die Gemeinde in zweifacher Ausfertigung bei dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eingereicht.

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Sachverhalt

 Das Thema wurde im UBLV-Ausschuss am 05.09.2023 in den öffentlichen Teil des Gemeinderates am 18.09.2023 vertagt.

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Bisherige Beschlüsse

 

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Anlagen

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