Beschlussvorlage - 2023/183
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung
Hier: Information und Antragstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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18.09.2023
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Sachverhalt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 18.10.2022 die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld "Kommunalrichtlinie" (KRL) veröffentlicht. Diese ist als Anlage beigefügt.
Darin ist unter anderem das Thema der Förderung der kommunalen Wärmeplanung (Nr. 4.1.11 KRL) enthalten. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 könnte die Gemeinde hier eine Förderquote von 90 % erhalten.
Das Thema Kommunale Wärmeplanung ist ab S. 19 der Kommunalrichtlinie beschrieben.
Zu dem Thema Kommunale Wärmeplanung fand am 20.07.2023 eine Fachkonferenz AG Klimaschutz beim Regionalverband in Saarbrücken statt. Hier haben einige Kommunen berichtet, dass Sie schon Förderanträge gestellt haben. Teilweise haben die Kommunen auch bereits Rückmeldungen erhalten. Jedoch wurden bis jetzt alle Förderanträge der regionalverbandsangehörigen Gemeinden abgelehnt. Grund dafür ist ein Bericht des Regionalverbandes zur integrierten Wärmenutzung in Kommunen aus den Jahren 2013/2014.
Als Bewilligungsvoraussetzung wird in der Kommunalrichtlinie jedoch angegeben, dass die Gemeinde noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegen hat, oder noch nicht an einem solchen Konzept beteiligt war.
Der Fördermittelgeber sieht den Bericht des Regionalverbandes aber als ein solches an, wodurch die Anträge der Kommunen abgelehnt werden.
Der Regionalverband hat in der Fachkonferenz empfohlen, die Förderanträge weiterhin zu stellen. Bleibt der Fördermittelgeber bei seiner Einschätzung, will sich auch der Regionalverband mit dem Land in Verbindung setzen, und versuchen eine Lösung zu finden. Wichtig hierfür ist aber, dass die Antragstellung bis zum 31.12.2023 durchgeführt wurde.
Auf Seite 15 der Technischen Annex der Kommunalrichtlinie sind die inhaltlichen Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan ersichtlich.
Der Abschlussbericht des Regionalverbandes über die Integrierte Wärmenutzung in Kommunen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
