Beschlussvorlage - 2023/207
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin/eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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16.10.2023
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Sachverhalt
Die Regierung des Saarlandes hat als Wahltag für die Gemeinde- und Stadtratswahlen, Orts- und Bezirksratswahlen, Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung Sonntag, den
09. Juni 2024 bestimmt (Bekanntmachung des Wahltages der allgemeinen Kommunalwahlen im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 10. August 2023, S. 772).
Gemäß § 7 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist der Bürgermeister Gemeindewahlleiter und stellvertretende Gemeindewahlleiter sind die gesetzlichen Vertreter des Bürgermeisters.
Gemäß § 7 Absatz 2 des KWG kann nicht Gemeindewahlleiter oder stellvertretender Gemeindewahlleiter sein, wer Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.
Bürgermeister Klaus Häusle ist somit gemäß § 7 Absatz 1 KWG Gemeindewahlleiter.
Gemäß abgegebenen Erklärungen sind beide Beigeordneten nach derzeitigem Sachstand aller Voraussicht nach Wahlbewerber zur Gemeinderatswahl und können daher die Funktion eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters nicht ausüben.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens eine besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder einen besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu wählen.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Christina Telorac, Leiterin des Fachbereichs 1 -Zentrale Dienste-, als besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin zu wählen.
Sollten von Seiten der Mitglieder des Gemeinderates keine weiteren Vorschläge vorgetragen werden, würde sich die „Wahl“ auf eine Kandidatin verdichten und somit könnte demnach eine Beschlussfassung in dieser Angelegenheit durchgeführt werden.