Beschlussvorlage - 2023/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wird ggfls. nach erfolgter Beratung formuliert.

 

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Sachverhalt

Es soll eine Arbeitsgruppe des Ortsrates Riegelsberg für die Durchführung von Veranstaltungen auf Gemeindebezirksebene gebildet werden.

 

In diesem Zusammenhang ist auf die rechtliche Regelung hinsichtlich § 73 Absatz 3 KSVG hinzuweisen.

 

Der Ortsrat ist gemäß § 73 Absatz 3 Nr. 5 und Nr. 7 KSVG für die

  • Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Gemeindebezirk und
  • Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen auf Gemeindebezirksebene

zuständig, sofern der Gemeinderat für deren Erledigung Mittel zur Verfügung stellt und diese gemeindebezirksbezogen im Haushaltsplan ausgewiesen sind.

 

Die Bedeutung der Veranstaltungen darf nicht über den Gemeindebezirk hinausgehen.

 

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Bisherige Beschlüsse

-keine-

 

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