Beschlussvorlage - 2023/235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schulturnhallen werden künftig in den Schulferien, mit Ausnahme der Weihnachtsferien, den Vereinen gemäß den vorliegenden Belegungsplänen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt.

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Sachverhalt

Gemäß Anlage zu § 26 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg vom 01. April 2023 wurde dem Ortsrat Riegelsberg die folgende Entscheidung übertragen:

 

Genehmigung und Änderung des von der Verwaltung erstellten Benutzungsplanes für die Schulturnhallen im jeweiligen Gemeindebezirk, soweit es sich um die vereinsmäßige Nutzung im wöchentlichen oder monatlichen Turnus handelt.

 

Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass bisher die Schulturnhallen in den Schulferien für den Trainingsbetrieb der Vereine nicht zur Verfügung gestanden haben.

 

Da sich jedoch in letzter Zeit die Anträge von Vereinen zur Nutzung der Schulturnhallen in den Schulferien häufen und aus Sicht der Verwaltung diese Regelung auch nicht mehr zeitgemäß ist, wird vorgeschlagen, dass die Schulturnhallen in den Schulferien, mit Ausnahme der Weihnachtsferien, den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Sollten Unterhaltungsmaßnahmen oder Grundreinigungen anstehen, so wird für diesen Zeitraum die Schulturnhallen für die Vereinsnutzung gesperrt. Die Vereine werden mit Aushang an der Halle rechtzeitig informiert.

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Bisherige Beschlüsse

-keine-

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