Informationsvorlage - 2021/107

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Bei den Verhandlungen über den Ankauf der ehemaligen Sparkasse Walpershofen wurde erst am Ende bekannt, dass eine Photovoltaikanlage mit veräußert werden sollte. Daher war der Kaufpreis in Höhe von 15.600 € auch nicht im Haushalt veranschlagt.

 

Die für den Ankauf des Sparkassengebäudes im Haushalt 2019 bereitgestellten

Haushaltsmittel (215.000 €) sind nach Zahlung des Kaufpreises und der Notarkosten

bis auf einen Restbetrag von 615,18 € bereits verausgabt.

 

Insofern reichen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr zur Finanzierung

der vom Finanzamt in Rechnung gestellten Grunderwerbsteuern (12.657,00 €) aus.

Es entsteht eine überplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 12.059,82 €.

 

In Anlehnung an die Geschäftsordnung des Gemeinderates ist die Mehrauszahlung

nicht als erheblich anzusehen, da sie unter 10 % des zur Verfügung gestellten

Haushaltsansatzes liegt.

 

Nach § 89 KSVG ist der Mehraufwand somit nicht zustimmungspflichtig durch den

Gemeinderat, sondern diesem lediglich zur Kenntnis zu bringen. Die Auszahlung selbst ist nur zulässig, sofern sie unabweisbar ist und die Deckung

gewährleistet ist.

 

Die Unabweisbarkeit begründet sich aus dem Kaufvertragsabschluss. Die Deckung muss durch Einsparungen an anderer Stelle des Haushalts sichergestellt

werden.

 

Die bei Sachkonto 36500100.03999000 überplanmäßig entstanden Mehrkosten durch noch verfügbare Haushaltsmittel bei Sachkonto 11110101.02200000 abgedeckt.

 

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