Beschlussvorlage - 2023/267
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung 2022
1.1 Ergebnisfeststellung
1.2 Verwendung des Jahresergebnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen:
1. den Jahresabschluss 2022 wie folgt festzustellen:
Bilanzsumme zum 31.12.2022: 74.558.923,27 €
Summe der Erträge: 23.701.375,26 €
Summe der Aufwendungen: 23.053.362,63 €
Jahresüberschuss 2022: 648.012,63 €
2. den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung in Anlehnung an § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2021 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2021 bis 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, W+ST Publica GmbH, Saarbrücken, prüfen zu lassen. Die Prüfung für 2022 erfolgte im Oktober und November 2023.
Das Prüfungsergebnis ergibt sich aus dem Schlussbericht der Prüfungsgesellschaft und den Anlagen zu diesem Bericht.
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 648.012,63 € ab. Dieser Überschuss soll bilanziell zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Das zahlungsbezogene Ergebnis der Finanzrechnung nach § 6 des Gesetzes über den Saarlandpakt schließt mit einem Überschuss von 2.708.179,06 € ab. Nach § 9 Abs. 3 SPaktG ergeben sich für diesen Überschuss drei Verwendungsmöglichkeiten:
1. Übertragung in die Folgejahre (Nutzung zum Haushaltsausgleich)
2. Nutzung zur künftigen Investitionsfinanzierung
3. Nutzung zur Tilgung struktureller Liquiditätskredite
Die Verwendungsdarstellung des zahlungsbezogenen Ergebnisses erfolgt bedarfsorientiert in der neuen Haushalts- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 gemäß Anlage 7b zu § 1 Abs. 1 Nr. 13 KommHVO. Da die Gemeinde mit dem Jahresabschluss 2022 wieder „kassenkreditfrei“ geblieben ist, kommen für die künftige Ergebnisverwendung zunächst nur die genannten Punkte 1 und 2 in Frage. Nach den derzeitigen Entwicklungen geht die Verwaltung davon aus, dass in den Jahren 2024 ff. eher eine Verwendung des erzielten Überschusses zur Sicherstellung des vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs erforderlich sein wird und der überwiegende Teil der künftigen Investitionsfinanzierungen sich weiterhin über die Notwendigkeit von Kreditaufnahmen vollzieht.
