Beschlussvorlage - 2023/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

  1. nach dem Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes für das Haushaltsjahr 2024 eine allgemeine Investitionszuweisung zu beantragen und
  2. diese allgemeine Investitionszuweisung zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen zu verwenden.
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Sachverhalt

Die saarländische Landesregierung hat am 30.10.2019 ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen (Saarlandpaktgesetz) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Hierfür werden jährlich 15 Mio. € zur Verteilung bereitgestellt.

 

Nach der gesetzlichen Regelung kann die Gemeinde auf Antrag im Zeitraum von 2020 bis 2024 grundsätzlich allgemeine Investitionszuweisungen in Höhe von jährlich 235.038 € erhalten.

 

Dem Förderantrag muss ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegen. Voraussetzung für eine Förderung ist die im maßgeblichen Bewilligungszeitraum in der Haushaltsplanung nachzuweisende Beachtung und Einhaltung der Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis auf Basis der §§ 4 bis 9 des Saarlandpaktgesetzes.

 

In den Jahren 2020 bis 2023 hat die Gemeinde entsprechende Anträge gestellt und hat nach jeweiliger Bewilligung jährliche Zuwendungen in o.g. Höhe zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen erhalten. Im Jahr 2023 wurden zusätzlich nicht bewilligte Mittel aus dem Jahr 2022 auf die Gemeinden verteilt, so dass Riegelsberg insgesamt einen Betrag in Höhe von 237.439 € erhalten hat.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2024 wird für das Jahr 2024 ein entsprechender Mittelansatz zum Erhalt der Zuwendung gebildet.  Eine Genehmigung vorausgesetzt, sollte der Mitteleinsatz wie in den Vorjahren, zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen Verwendung finden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt diesen Förderantrag zusammen mit der Genehmigungsvorlage des Haushaltsplans bei der Kommunalaufsicht im nächsten Jahr einzureichen.

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Bisherige Beschlüsse

Gemeinderat 20.01.2020, 14.12.2020, 13.12.2021 und 12.12.2022

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