Beschlussvorlage - 2023/271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Die saarländische Bekanntmachungsverordnung regelt, dass öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde, in einer oder mehreren örtlich verbreiteten Zeitungen oder durch Veröffentlichung im Internet erfolgen.

 

Die Gemeinden haben eine der bezeichneten Formen der öffentlichen Bekanntmachung durch Satzung festzulegen.

 

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg erfolgen derzeit in der „Riegelsberger Wochenpost“. Öffentliche Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie der Ortsräte erfolgen durch Aushang an den beiden Bekanntmachungstafeln.

 

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Riegelsberg vom 07. Juli 1982, zuletzt geändert am 28. Oktober 2019.

 

Zur weiteren Digitalisierung der Gemeinde schlägt die Gemeindeverwaltung vor, alle öffentlichen Bekanntmachungen zukünftig durch Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Gemeinde unter www.riegelsberg.eu unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu veröffentlichen.

 

Soweit gesetzlich öffentliche Bekanntmachungen im Internet nicht ausreichend sind, sollen die öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin über die „Riegelsberger Wochenpost“ erfolgen.

 

In der Anlage wird ein entsprechenden Satzungsentwurf vorgelegt.

 

Unabhängig von dieser Festlegung wird die Gemeindeverwaltung jedoch auch zukünftig alle öffentlichen Bekanntmachungen deklaratorisch auch weiterhin zusätzlich in der Riegelsberger Wochenpost veröffentlichen, um die Einführung der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet zu erleichtern und insbesondere den Bedürfnissen von Menschen ohne Internetkenntnisse gerecht zu werden.

 

Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang entfallen.

 

Neben dem Digitalisierungsaspekt bietet sich durch die Umstellung auf die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet die Möglichkeit, eine größere Unabhängigkeit vom Verlagsmarkt zu erreichen und man ist bei Veröffentlichungen von den Bekanntmachungen (z.B. Satzungen, Wahlbekanntmachungen usw.) nicht mehr an das Erscheinungsdatum gebunden. Zudem soll ab dem 01.01.2024 eine Änderung zum bestehenden Vertrag ohne Kostenanpassung mit folgenden Veränderungen vorgenommen werden (siehe hierzu die gesonderte Beschlussvorlage):

  • Das vertraglich vereinbarte bestehende Seitenkontingent bleibt bestehen. Innerhalb dieses Seitenkontingentes sind sodann sowohl Sonderveröffentlichungen als auch die kostenfreie Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Nachrufen möglich.
  • Zusätzlich wird der Gemeinde die Nutzung von max. 5 Titelseiten pro Jahr kostenfrei eingeräumt ohne die Zusage eines festen Erscheinungstermins. Hier muss jeweils eine vorherige Abstimmung erfolgen.

 

Des Weiteren soll die Einführung der meinOrt-App „Ihr digitaler Kanal zur Bürgerinformation“ erfolgen.

 

Inzwischen haben bereits einige saarländischen Städte und Gemeinden die Umstellung auf die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet vollzogen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg in der vorliegenden Form zu erlassen.

 

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Bisherige Beschlüsse

-keine-

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Anlagen

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