Beschlussvorlage - 2023/272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben zur Jahresrechnung 2022 werden in ihrer Gesamtheit nachträglich genehmigt.

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Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde mittlerweile aufgestellt und geprüft. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 648.012,63 € ab. Die Haushaltsplanung 2022 war noch von einem jahresbezogenen Fehlbedarf in Höhe von 1.189.052 € ausgegangen. Unter Berücksichtigung der neu gebildeten Ermächtigungsübertragungen für 2023 in Höhe von 839.208,31 € und unter der Tatsache, dass kein Fehlbetrag entstanden ist, ergibt sich insgesamt gegenüber der Ursprungsplanung eine Realverbesserung in Höhe von 997.856,32 €. Insoweit wurden die Ziele der Planung erreicht und weit übertroffen.

 

Auf der Ertragsseite wurden Mehrerträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (rd. 258.800 €), den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (rd. 45.800 €), den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (rd. 9.000 €) und bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (rd. 19.200 €) erzielt. Mindererträge sind bei den Zu­wendungen und allgemeinen Umlagen (rd. 62.900 €), den privatrechtlichen Leistungs­­entgelten (rd. 173.100 €) und den Finanzerträgen (rd. 5.300 €) entstanden. Im Saldo ergibt sich somit eine Verbesserung bei den Erträgen um rd. 91.500 €.

 

Im Aufwandsbereich sind unter Berücksichtigung der IST-Abwicklungen auf  die im Vorjahr 2021 gebildeten Ermächtigungsübertragungen Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (rd. 405.000 €), den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 504.700 €), den bilanziellen Abschreibungen (rd. 233.200 €), den Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen (rd. 718.200 €) und bei den Zins- und Finanzaufwendungen (rd. 8.400 €) zu verzeichnen. Mehraufwendungen wurden in ihrer Gesamtheit nur bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rd. 124.000 €) abgerechnet. Im Saldo ergibt sich somit eine Verbesserung bei den Auf­wendungen um rd. 1.745.500 €.

 

Die zahlungswirksame Finanzrechnung schließt zum Bilanzstichtag bei den Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit einem Positivbestand von 1.592.437,02 €, beim Zahlungsverkehr aus Investitionstätigkeiten mit einem Negativbestand von 1.993.807,62 € und beim Zahlungsverkehr für Investitionskredite mit einem Positivbestand von 113.691,12 € ab.

Trotz der im Gesamtsaldo zahlungswirksam entstandene Negativentwicklung ist die Gemeinde Riegelsberg auch zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wieder kassenkreditfrei. Der zum Jahresende positiv ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln beträgt 2.641.678,42 €. Bei einem nach der Haushaltssatzung 2022 zulässigen Höchstbetrag an Kassenkrediten in Höhe von 5.000.000 € war die Kassenliquidität immer gesichert.

 

Die Eigenkapitalquote unter Einrechnung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen hat sich von 87,5 % im Jahr 2021 auf nunmehr 86,9 % reduziert. Ohne Sonderpostenbetrachtung ergibt sich eine Reduzierung der Eigenkapitalquote von 67,3 % auf 62,9 %.

 

Auf die im Anhang beigefügten Gesamtzusammenstellungen der Ergebnis- und Finanzrechnung und die Schlussbilanz wird verwiesen.

 

Nach der Feststellung und Prüfung des Rechnungsergebnisses werden hiermit die in der Jahresrechnung ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in ihrer Gesamtheit zwecks nachträglicher Genehmigung zur Kenntnis gebracht. Die Mehrausgaben wurden in Anlehnung an die §§ 61 bzw. 89 KSVG jeweils einzeln vom Bürgermeister bewilligt und sind zum Teil auch bereits durch entsprechende Beschlussfassungen des Gemeinderates in Anlehnung an die Geschäftsordnung im Laufe des Jahres 2022 separat genehmigt worden.

 

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Bisherige Beschlüsse

Haushaltssatzung 21.03.2022

Nachtragssatzung 19.09.2022

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