Beschlussvorlage - 2023/282
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Riegelsberg hat durch Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen in der Riegelsberger Wochenpost zu erfolgen haben.
Hierzu wurde ein entsprechender Vertrag mit der LINUS WITTICH Medien KG abgeschlossen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt nunmehr vor, dass zur weiteren Digitalisierung der Gemeinde alle öffentlichen Bekanntmachungen zukünftig durch Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Gemeinde unter www.riegelsberg.eu unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu veröffentlichen (siehe auch BV 2023/271).
In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld ein Gespräch mit der Geschäftsführung LINUS WITTICH Medien KG geführt.
Die Geschäftsführung LINUS WITTICH Medien KG wäre bereit, den jetzigen Vertrag entsprechend anzupassen.
Im Gespräch wurde deutlich, dass aufgrund der gestiegenen Kosten im Bereich Materialbeschaffung, Energie und der Erhöhung des Mindestlohnes normalerweise eine Preisanpassung sowieso erfolgen müsste.
Im Gespräch wurde jedoch dahingehend ein Lösungsansatz gefunden, dass ab dem 01.01.2024 eine Änderung zum bestehenden Vertrag ohne Kostenanpassung mit folgenden Veränderungen vorgenommen werden könnte:
- Die Riegelsberger Wochenpost wird nicht mehr das Bekanntmachungsorgan der Gemeinde sein.
- Das vertraglich vereinbarte bestehende Seitenkontingent bleibt bestehen. Innerhalb dieses Seitenkontingentes sind sodann sowohl Sonderveröffentlichungen als auch die kostenfreie Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Nachrufen möglich.
- Zusätzlich wird der Gemeinde die Nutzung von max. 5 Titelseiten pro Jahr kostenfrei eingeräumt ohne die Zusage eines festen Erscheinungstermins. Hier muss jeweils eine vorherige Abstimmung erfolgen.
Hier ist anzumerken, dass die Gemeinde für die Stellenanzeigen und Nachrufe im Jahr 2022 zusätzlich 2.421,35 € und im Jahr 2023 zusätzlich 2.490,00 € zahlen musste, da bisher die Stellenanzeigen und Nachrufe kostenpflichtig waren.
Des Weiteren soll die Einführung der meinOrt-App „Ihr digitaler Kanal zur Bürgerinformation“ erfolgen. Hier fallen zusätzliche monatliche Kosten in Höhe von 150,00 € (Pauschale) und Gebühr von 0,01 € je Einwohner, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (insgesamt monatlich ca. 350 €) an.
Die Leistungen der App können sie der Anlage entnehmen. Besonders zu erwähnen ist, dass Vereine, Gewerbetreibende und die Gemeinde entsprechende Informationen veröffentlichen können und dass eine Mängel-App enthalten ist. Die Nutzung der mei=rt-App steigert die Präsenz der Gemeinde im Netz und trägt dem Gedanken einer modernen Verwaltung Rechnung.
Abschließend muss erwähnt werden, dass die amtlichen Bekanntmachungen unter der Rubrik „Nachrichten aus dem Rathaus“ nachrichtlich in der Riegelsberger Wochenpost zusätzlich veröffentlicht werden. Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit neben einer Digitalstrategie zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Printstrategie noch notwendig ist. Nur so wird man die „ältere Bevölkerung“ nicht verlieren. Die Riegelsberger Wochenpost ist ein Printmedium mit hoher Leserakzeptanz und bestens für die Öffentlichkeitsarbeit in Schriftform geeignet.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, zum 01.01.2024 eine Änderung zum bestehenden Vertrag ohne Kostenanpassung mit den dargestellten Veränderungen und Buchung der „meinOrt-App“ vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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