Beschlussvorlage - 2023/287
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung des Jahresabschlusses 2022; Abschluss des Prüfungsverfahrens und Entlastungserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG bestellt der Gemeinderat Herrn/Frau ..................................................... als besondere (n) Vorsitzende (n) für diesen Tagesordnungspunkt.
Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und seinen gesetzlichen Vertretern für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt
Die vorläufige Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Unregelmäßigkeiten bzw. Einwendungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss, dem die Prüfung des Jahresabschlusses nach § 101 Abs. 1 Satz 3 KSVG obliegt, wird sich in seiner Sitzung am 11.12.2023 mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft befassen.
Als Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde formuliert, dass der Ausschuss sich dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 anschließt.
Des Weiteren wurde vorgeschlagen, dem Gemeinderat zu empfehlen, dem Bürgermeister und seinen gesetzlichen Vertretern für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Die Empfehlung an den Gemeinderat zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Verwendung des Jahresergebnisses 2022 bzw. die Feststellung und Abdeckung des Jahresfehlbetrages ist ebenfalls Gegenstand der Tagesordnung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Die Beschlussfassung hierzu hat im Gemeinderat unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu erfolgen.
Gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG hat der Gemeinderat über die Entlastung des Bürgermeisters und der in dieser Zeit tätigen Beigeordneten zu entscheiden.
Danach gilt das Prüfungsverfahren als beendet. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen.
Nach § 42 Abs. 3 KSVG ist für diesen Tagesordnungspunkt ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.
Als Beigeordnete waren in der Zeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 gewählt:
Benjamin Schmidt (seit 12.8.2019)
Ludwig Dryander (seit 12.8.2019)
Bei einer Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung hat der Gemeinderat die Gründe dafür anzugeben.
Ein vorbehaltloser Entlastungsbeschluss bringt zum Ausdruck, dass sich der Rat bzw. die Ratsmitglieder mit der Haushaltswirtschaft, wie sie sich aus der Prüfung der Jahresrechnung, ihrer Anlagen und den Rechnungsunterlagen darstellt, einverstanden erklären und das Ergebnis der Haushaltswirtschaft billigen.
