Beschlussvorlage - 2024/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt

1. das in der Anlage beigefügte Investitionsprogramm zum Vermögensplan und Finanzplan

2. die Annahme des in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes 2024 des Hallen - und Bäderbetriebes der Gemeinde Riegelsberg.

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Sachverhalt

Gemäß § 14 und § 16 EigVO hat der Hallen- und Bäderbetrieb -Eigenbetrieb- eine fünfjährige Finanzplanung zu erstellen.

 

Auf den Sachzusammenhang zwischen Investitionsplanung des Hallen- und Bäderbetriebes und Investitionsprogramm der Gemeinde wird verwiesen.

 

Die Beschlussfassung über das Investitionsprogramm des Hallen- und Bäderbetriebes erfolgt einerseits gemeinsam mit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024, anderseits aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verabschiedung von Investitionsprogramm und Haushalt 2024 der Gemeinde.

 

Der Wirtschaftsplan ist gemäß § 12 EigVO Saar zu erstellen.

Der Wirtschaftsplan gliedert sich wie folgt auf:

   1. Erfolgsplan gemäß § 13 EigVO

   2. Vermögensplan gemäß § 14 EigVO

   3. Stellenübersicht gemäß § 15 EigVO

   4. Aufstellung über Kreditaufnahme,

       Verpflichtungsermächtigung

   5. Finanzplan mit Investitionsprogramm

       für die Jahre 2023 – 2027

 

Auf die in der Anlage beigefügten Einzelpläne mit Erläuterungen wird im Einzelnen verwiesen.

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Bisherige Beschlüsse

 

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Anlagen

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