Beschlussvorlage - 2024/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsförderung
hier: Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen AGFK-SL
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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19.02.2024
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) und die damit einhergehende Mitgliedschaft in dem zugehörigen Verein.
Der Gemeinderat beschließt, den in der Vereinssatzung der AGFK SL festgelegten Pflichten nachzukommen, den Radverkehr in der Gemeinde zu fördern und die jährlichen Mitgliedsbeiträge zu begleichen.
Als Ansprechpartner wird Herr Hans-Jürgen Naumann benannt.
Sachverhalt
Als wichtige Akteure der kommunalen Radverkehrsförderung haben sich bundesweit die Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) etabliert. In einer AGFK schließen sich Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen, um gemeinsam den Radverkehr zu fördern und den Radverkehrsanteil in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis zu erhöhen. Die gängigste Rechtsform ist hierbei ein eingetragener Verein mit Geschäftsstelle.
Durch eine AGFK entsteht ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Eine AGFK bildet zudem eine wichtige Interessenvertretung gegenüber Bund und Land, kann Fortbildungen initiieren und Veranstaltungen und Kampagnen organisieren. Zudem ermöglicht sie ihren Mitgliedern einen besseren Zugang zu Fördermitteln durch eine entsprechende Beratung.
Auf Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und in Abstimmung mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag Saarland wurde 2020 der Prozess zur Gründung einer AGFK im Saarland angestoßen. Seitdem wurde in mehreren Sitzungen, sowohl auf Arbeitsebene als auch unter Beteiligung der Verwaltungsspitzen, die Ziele und Aufgaben einer AGFK im Saarland festgelegt und eine Satzung für den zu gründenden Verein erarbeitet.
Die Gründung der AGFK erfolgte im Frühjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen
Mit der Mitgliedschaft in der AGFK werden Beiträge fällig, die sich an der Zahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde orientiert:
- Bis 10.000 EW: 500 €/ Jahr
- 10.001 – 20.000 EW: 1.000 €/ Jahr
- 20.001 – 50.000 EW: 1.500 €/ Jahr
- > 50.000 EW sowie Landkreise: 2.000 €/ Jahr
Finanzielle Mittel zur Begleichung dieser Mitgliedsbeiträge werden in der Haushaltsplanung 2024 ff berücksichtigt.
