Beschlussvorlage - 2024/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbandes eGo-Saar zuzustimmen.

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Sachverhalt

Der Termin zum Beschluss des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen – eGo-Saar für das Jahr 2024 steht bislang noch nicht fest.

 

Zum Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbandes eGo-Saar wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

 

Bei dem Wirtschaftsplan handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit des Zweckverbandes, da der Wirtschaftsplan die finanziellen Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung beinhaltet und deshalb für Art und Umfang der Aufgabenerfüllung sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Zweckverbandes von entscheidender Bedeutung ist. Daraus folgt die grundsätzliche Unterrichtungspflicht gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG durch den Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung (Bürgermeister).

 

Dem Gemeinderat wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, vor der Entscheidung der Verbandsversammlung dem Bürgermeister seine Haltung zu verdeutlichen, ihm Grundlagen für seine Entscheidungen oder Weisungen für sein Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung an die Hand zu geben.

 

Gegen die Annahme des Wirtschaftsplanes 2024 des Zweckverbandes eGo-Saar bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.

 

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Bisherige Beschlüsse

 

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