Beschlussvorlage - 2024/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der ABG gGmbH
-Beteiligungsbericht gemäß § 115 Abs. 2 KSVG für das Geschäftsjahr 2022
-Vorlage des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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18.03.2024
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Beschlussvorschlag
Der vorliegende Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg gGmbH (ABG gGmbH) für das Geschäftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einwohnerinnen und Einwohner auf die Möglichkeit der Einsichtnahme (§ 115 Abs. 2 Satz 4 KSVG) durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen und den Bericht der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen (§ 115 Abs. 3 KSVG).
Der von der Geschäftsführung vorgelegte und von der Gesellschafterversammlung der ABG gGmbH beschlossene Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Gemäß § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde Riegelsberg jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Die jährliche Erstellung des Berichts dient der Information des Gemeinderates und der Einwohner der Gemeinde. Der Bericht soll dazu beitragen, die Aufgabenerfüllung der Kommunen in Privatrechtsform transparenter zu machen. Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
Gemäß § 115 Abs. 3 KSVG ist der Beteiligungsbericht der Kommunalaufsichtsbehörde im Jahr der Aufstellung vorzulegen. Die zeitnahe Vorlage des Berichts erfolgt sinnvollerweise mit der Vorlage des Haushaltsplans.
Der von der Verwaltung erstellte Bericht über die Beteiligung an der ABG gGmbH für das Geschäftsjahr 2022 ist in der Anlage beigefügt.
Die wesentlichen Angaben des Beteiligungsberichts basieren auf dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsprüfers Dipl. Betriebswirt (FH) Markus Ziegler zum 31.12.2021 vom 09.12.2022 und dem Lagebericht der Geschäftsführung der ABG gGmbH für das Geschäftsjahr 2021 vom 18.10.2022.
In sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften hat die Gesellschaft für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan ist der Gemeinde zur Kenntnis zu bringen (§ 111 Abs. 1 Nr. 3 KSVG). Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 (siehe Anlage) wurde auf Empfehlung des Beirats durch die Gesellschafterversammlung am 28.02.2024 (vorbehaltlich) beschlossen.
Aufgrund eines Übertragungsfehlers und der Nichtausweisung von Kosten bzgl. einer geplanten PKW Anschaffung wurde der Wirtschaftsplan zunächst unter dem Vorbehalt der Korrektur bzw. des Nachtrages beschlossen. Der geänderte Wirtschaftsplan ist ebenfalls beigefügt.
In der Sitzung des FPWW-Ausschusses wird die Geschäftsführerin, Frau Kerstin Halladin, zur aktuellen Lage berichten und für Fragen der Mitglieder zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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196 kB
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