Beschlussvorlage - 2024/103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierungsvereinbarung mit der Ev. Kirchengemeinde Kölln abzuschließen.

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Sachverhalt

Mit E-Mail vom 06. März 2024 hat die Ev. Kirchengemeinde Kölln darum gebeten, dass ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden soll, in dem geregelt wird, dass die Gemeinde Riegelsberg die Trägerkosten, die 140.000 € übersteigen, übernimmt. Hierzu gehört auch, dass auch dann die Kostenregelung gilt, wenn das Projekt scheitert.

 

Des Weiteren soll ebenfalls die schriftliche Zusage der Gemeinde Riegelsberg erfolgen, dass das angekaufte Grundstück als Außengelände genutzt werden kann.

 

Eine Finanzierungsvereinbarung für die eigentliche Maßnahme kann entsprechend abgeschlossen werden, da entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates vorliegen und die Mittel im Haushalt veranschlagt sind. Auch eine kostenfreie Überlassung der angekauften Grundstücke für die Errichtung eines Außengeländes kann erfolgen.

 

Hinsichtlich der Kostenregelung, sollte das Projekt scheitern, kann ausgeführt werden, dass bereits eine Vereinbarung zur Übernahme von anteiligen Baunebenkosten (hier: insbesondere Planungskosten) für den Fall, dass sich nachträglich ergibt, dass das geplante Vorhaben nicht realisiert wird. Siehe hierzu Beschluss vom 17.10.2022. Diese Vereinbarung wurde zwischen dem Regionalverband Saarbrücken, der Ev. Kirchengemeinde Kölln und der Gemeinde Riegelsberg abgeschlossen. Sollte diese Kostenregelung erweitert werden, müsste zusätzlich mit dem Regionalverband Saarbrücken nachverhandelt werden.

 

Ein Entwurf für eine Finanzierungsvereinbarung wird bis zu den Fraktionssitzungen nachgereicht.

 

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Bisherige Beschlüsse

Gemeinderat 18.07.2022

Gemeinderat 17.10.2022

Gemeinderat 16.10.2023

 

 

 

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