Beschlussvorlage - 2024/098
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Lärmaktionsplanung (LAP)
Hauptverkehrsstraße (4. Runde)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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13.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
- Die Lärmaktionsplanung Straße 2024 zu beschließen.
- Die Verwaltung zu beauftragen, den Maßnahmenkatalog zur Aktionsplanung den zuständigen Fachbehörden (Träger der Straßenbaulast, Regionalverband Saarbrücken – Untere Straßenverkehrsbehörde) zur Prüfung und Umsetzung des Maßnahmenkataloges vorzulegen.
Sachverhalt
Die Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Riegelsberg erfolgte erstmals im Jahr 2017. Dies LAP wurde in 2018 auf der Basis der 3. Runde der Lärmkartierung überprüft und überarbeitet.
Mit der Richtlinie 2015/996 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden wurde europaweit ein einheitliches Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben.
Das Verfahren wurde in Deutschland durch die „Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB“ und die „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – BEB“ eingeführt.
Durch die relevante Änderung in den Berechnungsmethoden ergab sich für die Hauptverkehrsstraßen im Saarland die Notwendigkeit einer kompletten Neukartierung in 2022.
Auf der Basis dieser Neukartierung ist der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Riegelsberg fortzuschreiben.
Durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz wurde im Februar 2023 der Hinweis gegeben, dass ausnahmslos alle Städte und Gemeinden bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan erstellen müssen.
Die Fortschreibung wurde am 18. April 2023 an das Schalltechnische Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) jetzt Prof. Dr. Kerstin Giering & Egmont Giering in Auftrag gegeben.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Lärmaktionsplanung und die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange fanden vom 04.03.2024 bis zum 04.04.2024 statt. Die Bürger wurden in der Wochenpost (Ausgabe Freitag 01.03.2024) und via Internet über die Möglichkeit zur Beteiligung informiert; der Entwurf des Lärmaktionsplanes war dazu über die Internetseite der Gemeinde Riegelsberg zugänglich.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden sieben Stellungnahmen eingereicht, von Seiten der Bürger ging eine Stellungnahme ein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,6 MB
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