Beschlussvorlage - 2024/107-1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 Aufgrund einer zwischenzeitlich notwendig gewordenen Umplanung des KiTa-Bau musste der Bebauungsplan angepasst werden.

Wie die Kirchengemeinde mitgeteilt hat, muss die Planung der KiTa nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium als Fördermittelgeber geändert werden. Hierdurch muss auch die Kubatur des Gebäudes angepasst werden. Der Architekt hat mitgeteilt, dass er eine Erweiterung der Baugrenze von 1m benötigt. Deshalb wurde der Entwurf so angepasst, dass die Baugrenze der KiTa um 1m nach östlicher Richtung (zu den Flurstücken 99/3 und 98/4) erweitert wurde.

Die geänderten Entwurfsunterlagen sind als Anlage beigefügt.

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Bisherige Beschlüsse

 

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Anlagen

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