Beschlussvorlage - 2024/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 114 Abs. 2 KSVG folgende Vertreter der Gemeinde Riegelsberg für den Beirat der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg gGmbH zu bestellen:

1.

2.

3.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinden Riegelsberg und Heusweiler sind jeweils hälftig Gesellschafter der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaft (ABG gGmbH).

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrags ist ein Beirat aus 8 Mitgliedern zu bilden, dem neben den beiden Bürgermeistern jeweils drei von den Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg gemäß § 114 Abs. 2 KSVG bestellte Vertreter angehören. Die Vertreter können, müssen aber nicht den Gemeinderäten angehören. Sofern sich bei der Bestellung der Vertreter keine Einigung ergibt, werden die Vertreter aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d`Hondt festzustellen (§ 114 Abs. 2 Satz 2 und 3 KSVG).

 

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