Beschlussvorlage - 2024/135
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für den Betrieb eines Wertstoffhofes der Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg und der Stadt Püttlingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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08.07.2024
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Sachverhalt
Nach § 4 der Satzung des Zweckverbandes für den Betrieb des Wertstoffhofes besteht die Verbandsversammlung aus 15 Mitgliedern. Neben den Bürgermeistern der Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg und Püttlingen gehören der Verbandsversammlung jeweils 4 Vertreter der Mitgliedsgemeinden an.
Vom Gemeinderat Riegelsberg sind somit 4 Vertreter für die Verbandsversammlung gemäß § 13 Abs. 3 KGG i.V. mit § 114 Abs. 2 KSVG zu benennen. Die Vertreter können, müssen aber nicht dem Gemeinderat angehören.
Sofern sich bei der Bestellung der Vertreter keine Einigung ergibt, werden die Vertreter aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren nach d`Hondt festzustellen (§ 114 Abs. 2 Satz 2 und 3 KSVG).