Beschlussvorlage - 2024/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung einer Vertreterin/Vertreters bzw. Stellvertreterin/Stellvertreters für den Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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08.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt,
1. für den beim Regionalverband zu bildenden Kooperationsrat als Mitglied widerruflich
Herrn/Frau ___________________________________
zu bestellen.
2. für das benannten Mitglied als Stellvertreterin/Stellvertreter widerruflich
Herrn/Frau_________________________
zu benennen.
Sachverhalt
Im Kooperationsrat sind die regionalverbandsangehörigen Gemeinden durch ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister vertreten. Jede Gemeinde entsendet eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates (§ 211 Abs. 1 Satz 1 und 2 KSVG).
Das KSVG enthält keine Vertretungsregelung. Nach Auffassung des Ministeriums des Innern steht es jeder regionalverbandsangehörigen Gemeinde frei, eine entsprechende Vertretungsregelung für den Fall der Verhinderung der Vertreter nach § 211 Abs. 1 Satz 2 KSVG zu treffen. Der Gemeinderat Riegelsberg hatte durch Beschluss vom 22.2.2010 eine entsprechende Vertretungsregelung getroffen (Nachbenennung eines Stellvertreters für das benannte Mitglied des Kooperationsrates).
Für die Bestellung des Mitglieds bzw. der Stellvertretung gilt § 114 KSVG. Sofern sich bei der Bestellung keine Einigung ergibt, werden das Mitglied bzw. die Stellvertreterin/Stellvertreter aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt.