Beschlussvorlage - 2024/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 19 Abs. 1 Saarl. Behindertengleichstellungsgesetz und § 2 der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung eines/einer Behindertenbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates

 

Herrn/Frau __________________________________

zum/zur Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde zu bestellen.

oder alternativ

Der Gemeinderat beschließt, durch einen Aufruf in der örtlichen Presse bzw. durch öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass bei der Gemeinde Riegelsberg eine/ein Behindertenbeauftragte (r) bestellt werden soll und Interessenten gebeten werden, ihr Interesse für diese Tätigkeit durch die Einreichung einer schriftlichen Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung darzulegen.

 

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Sachverhalt

Nach der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen entscheidet der Gemeinderat über die Bestellung und Abberufung der/des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Der/Die Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg bestellt.

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 12.08.2019 für die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates Riegelsberg Herrn Helmut W.F. Dreßler zum Behindertenbeauftragten bestellt.

Für die laufende Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg ist über die (Neu-) Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten zu entscheiden.

Nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz sind möglichst in der Behindertenarbeit erfahrene Personen zu bestellen.

Herr Dreßler hat sein Interesse an einer weiteren Tätigkeit als Behindertenbeauftragter bekundet.

Es besteht die Möglichkeit, Herrn Helmut W. F. Dreßler auch für die laufende Wahlperiode zum Behindertenbeauftragten zu bestellen.

Alternativ wäre auch denkbar, durch einen Aufruf in der Presse bzw. durch öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass bei der Gemeinde Riegelsberg der/die Behindertenbeauftragte neu bestellt werden soll und Interessenten zu bitten, ihr Interesse durch eine schriftliche Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung darzulegen.

Auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen kann sodann eine Auswahlentscheidung bzw. die Bestellung der/des Behindertenbeauftragten vorgenommen werden.

 

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