Beschlussvorlage - 2024/161

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder sind nach § 33 Abs. 2 KSVG vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

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