Beschlussvorlage - 2024/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Anzahl der Beigeordneten auf … festzustetzen.

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Sachverhalt

Die Gemeinden haben einen oder zwei Beigeordnete. In Gemeinden mit mehr als 10.000 bis zu 20.000 Einwohnern kann die Zahl der Beigeordneten durch Beschluss des Gemeinderates auf drei erhöht werden (§ 64 KSVG).

Die Beigeordneten werden aus der Mitte des Gemeinderates in der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge festzusetzen (§ 65 KSVG).

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