Beschlussvorlage - 2024/166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fraktionen benennen folgende Unterzeichner und Stellvertreter für folgende Niederschriften:

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Sachverhalt

Nach § 47 KSVG sind die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und mindestens zwei durch Beschluss des Gemeinderates bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen. Dies gilt sinngemäß auch für die Ausschüsse.

 

Gem. § 21 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (bisherige Fassung) ist die Niederschrift von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und den von den Fraktionen benannten Mitgliedern (Unterzeichnern) zu unterschreiben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung der Geschäftsordnung anzuwenden.

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