Beschlussvorlage - 2024/166
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung der Unterzeichner der Sitzungsniederschiften und deren Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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08.07.2024
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Sachverhalt
Nach § 47 KSVG sind die Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und mindestens zwei durch Beschluss des Gemeinderates bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen. Dies gilt sinngemäß auch für die Ausschüsse.
Gem. § 21 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (bisherige Fassung) ist die Niederschrift von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und den von den Fraktionen benannten Mitgliedern (Unterzeichnern) zu unterschreiben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung der Geschäftsordnung anzuwenden.