Beschlussvorlage - 2024/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse wie folgt festzusetzen:

 

Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss ….. Mitglieder

Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss …. Mitglieder

Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Familie und Soziales …. Mitglieder

Rechnungsprüfungsausschuss …. Mitglieder

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Sachverhalt

Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (bisherige) Fassung wird die Zahl der Ausschussmitglieder jeweils bei der Ausschussbildung durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt.

Gemäß § 48 KSVG sollen bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden. Die Verteilung der Sitze ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt festzustellen.

 

Verwaltungsseitig wird darauf verwiesen, dass § 48 KSVG die Besetzung der Ausschüsse dahingehend regelt, dass sie in ihrer politischen Zusammensetzung ein „verkleinerter Gemeinderat“ sein soll und damit dessen Zusammensetzung und das darin wirksame Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln sollen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss (FPWW), den Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss (UBLV), sowie den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Familie und Soziales (AfKBSJFFS) mit 15 Ausschussmitgliedern zu besetzen. Grund dafür ist, dass diese Anzahl am besten das wirksame Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegelt und kein Losverfahren bei der Verteilung der Sitze notwendig wird.

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Anlagen

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