Beschlussvorlage - 2024/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Zahl der Ausschussmitglieder und Benennung der Ausschussmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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08.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse wie folgt festzusetzen:
Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss ….. Mitglieder
Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss …. Mitglieder
Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Familie und Soziales …. Mitglieder
Rechnungsprüfungsausschuss …. Mitglieder
Sachverhalt
Nach § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (bisherige) Fassung wird die Zahl der Ausschussmitglieder jeweils bei der Ausschussbildung durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt.
Gemäß § 48 KSVG sollen bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden. Die Verteilung der Sitze ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt festzustellen.
Verwaltungsseitig wird darauf verwiesen, dass § 48 KSVG die Besetzung der Ausschüsse dahingehend regelt, dass sie in ihrer politischen Zusammensetzung ein „verkleinerter Gemeinderat“ sein soll und damit dessen Zusammensetzung und das darin wirksame Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln sollen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss (FPWW), den Umwelt-, Bau-, Landwirtschafts- und Verkehrsausschuss (UBLV), sowie den Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Familie und Soziales (AfKBSJFFS) mit 15 Ausschussmitgliedern zu besetzen. Grund dafür ist, dass diese Anzahl am besten das wirksame Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegelt und kein Losverfahren bei der Verteilung der Sitze notwendig wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,6 kB
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