Beschlussvorlage - 2024/149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

nicht erforderlich

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Sachverhalt

Gemäß § 75 KSVG wählt der Ortsrat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.

Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften des § 46 KSVG.

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Bisherige Beschlüsse

Keine

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