Beschlussvorlage - 2024/150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nicht erforderlich

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Sachverhalt

Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher wird gemäß § 75 Absatz 2 KSVG zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt.

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Bisherige Beschlüsse

Keine

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