Beschlussvorlage - 2024/180

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinderatsmitglieder sind nach § 33 Abs. 2 KSVG vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung vom Bürgermeister durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

 

Das in der konstituierenden Gemeinderatssitzung am 08. Juli 2024 fehlende Mitglied, Frau Carmen Helfgen, ist aufgrund der o. a. Vorschrift noch zu verpflichten.

 

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