Beschlussvorlage - 2024/225

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt

 

  1. dem Wirtschaftsplan 2025 des EVS,
  2. der Festlegung der Abfallgebühren 2025 und 2026 innerhalb des zweijährigen Kalkulationszeitraums und den damit verbundenen Änderungen der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen sowie
  3. der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

 

in der Verbandsversammlung des EVS am 10.12.2024 zuzustimmen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 ist für die Verbandsversammlung des Entsorgungsverbands Saar am 10.12.2024 vorgesehen.

 

Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit des Zweckverbandes. Gemäß § 115 Abs.1 Satz 1 KSVG hat der in den Zweckverband entsandte Vertreter der Gemeinde (hier der Bürgermeister) diese über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.

Dadurch bekommt der Gemeinderat die Möglichkeit, vor der Entscheidung der Verbandsversammlung dem entsandten Vertreter seine Haltung und Ansichten näher zu bringen und ihm Grundlagen für seine Entscheidungen oder Weisungen für sein Abstimmungsverhalten an die Hand zu geben.

Beim Wirtschaftsplan selbst handelt es sich um eine Angelegenheit gemäß § 7 Abs.2 Satz 1 Nr:2 EVSG, so dass § 114 Abs.4 KSVG für die Vertreterinnen und Vertreter der Mitglieder in der Verbandsversammlung Anwendung findet. Danach darf die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter der Gemeinde seine Stimme in der Verbandsversammlung nur nach der vom Gemeinderat erteilten Weisung abgeben.

 

Der EVS wird den Wirtschaftsplan im Vorfeld auf den am 29.10. und 30.10.2023 stattfindenden Regional-Foren vorstellen.

 

Außerdem plant der EVS einige Satzungsänderungen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des EVS 2025 und die beabsichtigten Satzungsänderungen sind als Anlage beigefügt.

 

Der Entsorgungsverband Saar gibt zum Wirtschaftsplan folgende Erläuterungen:

 

Angaben in orange erfolgten verwaltungsseitig

 

Begründung:

 

zu 1:

 

EVS-Abfallwirtschaft

 

Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 um rd. 13,2 Mio. EUR auf 84,6 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus einer moderaten Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren – unter Berücksichtigung der zum 1.1.2025 rückübertragenen Kommunen Mettlach und Wadgassen - und dem gestiegenen überörtlichen Beitrag der ausgeschiedenen Kommunen resultiert.

 

Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 52,1 Mio. EUR liegt um 15,6 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2024. Entscheidend hierfür sind die gestiegenen Materialaufwendungen der ABW, insbesondere das darin enthaltene Entsorgungsentgelt, welches von der ABW an die AVA Velsen zu zahlen ist, steigt. Hier wirkt sich besonders die in 2024 erstmalig zu leistende CO2-Abgabe auf die thermische Verwertung gem. BEHG mit rd. 6,3 Mio. EUR aus.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 12 Mio. EUR nahezu auf dem Planniveau des Vorjahres.

 

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 – unter Berücksichtigung der anpassten Gebührensätze einen Jahresfehlbetrag von 7,5 Mio.  EUR (zuvor 4,0 Mio. EUR).

 

Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2028 trotz moderater Gebührenerhöhungen in allen dargestellten Jahren konstant negative Jahresergebnisse. Diese können durch bestehende Gebührenüberdeckungen in Höhe von rd. 25 Mio. EUR (Stand Ende 2023) in voller Höhe ausgeglichen werden.

 

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 weist Investitionen in Höhe von rd. 3,9 Mio. EUR (zuvor 9,9 Mio. EUR) brutto aus.

 

 

EVS-Abwasserwirtschaft

 

Die für den Wirtschaftsplan 2025 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2023) sinkt um 0,87 % (zuvor 0,51%).

 

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der Einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8 % von bisher 3,360 EUR pro cbm auf 3,588 EUR pro cbm Frischwasserverbrauch erhöht. Dies hat zur Folge, dass der Einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 152,3 Mio. EUR auf 161,1 Mio. EUR steigt.

 

Der Materialaufwand sinkt um 3,6 Mio. EUR (zuvor 4,7 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist im Wesentlichen der um rd. 3,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der jedoch noch immer auf einem historisch hohen Niveau verbleibt.

 

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 1,4 Mio. EUR oder 4,49 % auf 31,8 Mio. EUR (zuvor um 2,3 Mio. EUR).

 

Der Zinsaufwand steigt infolge des deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

 

 

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 6,0 Mio. EUR (zuvor 15,2 Mio. EUR).

 

 

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt die stufenweise Erhöhung des Einheitlichen Verbandsbeitrags – jedoch gegenüber dem Vorjahr in einem abgemilderten Szenario.

 

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2025 weist der EVS eine Barmittel für Investitionen von rd. 103,4 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 80,1 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 13,0 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 3,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 6,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

 

Weitere Eckpunkte und Details des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2025 sind im Vorbericht erläutert.

 

zu 2:

 

Die Abfallgebühren des EVS müssen für den Kalkulationszeitraum 2025 / 2026 erhöht werden.

 

Wieso steigen die Abfallgebühren 2025 erstmals wieder?

 

  • durch den Anstieg des an die AVA Velsen zu leistende Entsorgungsentgelt
    • insbesondere infolge der CO2-Bepreisung gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
    • bedingt durch den Rückgang der durch die AVA Velsen erzielten Stromerlöse im Vergleich zu historisch hohen Erlösen in den Jahren 2023 und 2024
  • durch Mehraufwendungen im Bereich „Einsammeln und Befördern“ infolge neuer Verträge (v.a. bedingt durch CO2-Besteuerung und Clean-Vehicle-Directive).
  • höhere Aufwendungen für Wertstoff-Zentren und Stoffströme
  • durch den deutlichen Anstieg der Zinsen (insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Investitionen).
  • durch Mehraufwendungen aufgrund Preissteigerungen in fast allen Bereichen

 

Wie sehen die für die 2-jährige Kalkulationsperiode 2025 / 2026 errechneten Gebührensätze aus?

 

 

Was bedeutet die Erhöhung der Gebührensätze für einen an durchschnittlichen Leerungen bzw. durchschnittlichen Mengen orientierten Musterhaushalt?

 

Bei einem 120L-Gefäß im Leerungszählsystem (mit 10 Leerungen p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 3,85 EUR (+ 3,2%) / p.a. oder 0,32 EUR / Monat.

 

Bei einem 120L-Gefäß im Verwiegesystem (mit 166 KG p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 7,82 EUR (+ 6,5%) / p.a. oder 0,65 EUR / Monat.

 

Die vorstehend aufgeführten Gebührensätze wurden rechtssicher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schüllermann & Partner sowie dem Beratungsunternehmen INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH ermittelt.

 

Die Anpassung der Gebührensätze erfordert eine Änderung der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen.

 

Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Gebührensätzen können bei Bedarf der als Anlage beigefügten Sitzungsvorlage des EVS für die Verbandsversammlung am 10.12.24 sowie den Änderungssatzungen selbst entnommen werden.

 

zu 3:

 

Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2025 um 6,8 Prozent - von 3,360 Euro um 22,8 Cent auf 3,588 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,855 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine Steigerung um 6,8 % und zuvor von 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 mehr als eine Dekade konstant gehalten werden konnte.

 

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

  • Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.
  • Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.
  • Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.
  • Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.
  • Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

 

Warum muss der Einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2025 steigen?

  • Weil der erneute Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.
  • Weil Aufwandssteigerungen und Inflation insbesondere in den Bereichen Strombezug, Personal und Zinsen– zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen.
  • Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

 

Anmerkung der Verwaltung: Selbe Begründung wie bereits im Vorjahr.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...