Beschlussvorlage - 2024/230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg wird auf den 28. September 2025 terminiert.

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Sachverhalt

Für hauptamtliche kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit, die von Bürgern gewählt sind, bildet gemäß § 120 Saarländisches Beamtengesetz das vollendete 68. Lebensjahr die Altersgrenze.

 

Der Bürgermeister wird mit Ablauf des Monats März 2026 aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand treten.

 

Die Amtszeit der neuen Bürgermeisterin bzw. des neuen Bürgermeisters beginnt demnach am 01. April 2026.

 

Mit Schreiben vom 09. Oktober 2024 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt, dass die Terminierung der Bürgermeisterwahl eine Ratsangelegenheit ist und darum gebeten, den Riegelsberger Gemeinderat entsprechend zu befassen.

 

Der Terminvorschlag ist dem Ministerium zu unterbreiten, da gemäß § 74 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz der Tag der Wahl von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde festgesetzt wird.

 

Gemäß Veröffentlichung der Anordnung über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 271) findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025 statt.

 

Somit könnte die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters gleichzeitig mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 28. September 2025 durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg auf den 28. September 2025 zu terminieren.

 

 

 

 

 

 

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Bisherige Beschlüsse

Keine

 

 

 

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